Reisebedingungen


1. Allgemeines
(1) Die nachstehenden Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung des Kunden mit Nord Italia Incoming Service S.R.L. (im Folgenden kurz NII), auch für künftige Geschäfte.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.
(3) Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform.
2. Preise, Zahlungsfristen
(1) 80 % des Reisepreises ist einen Monat vor Reisebeginn (Ankunft der Gruppe) an NII zu bezahlen. Den Restbetrag hat der Kunde spätestens zehn Tage vor Reiseantritt an NII zubezahlen.
(2) Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reisebeginn mehr als sechs Wochen, so muss sich NII Preiserhöhungen wegen unvorhergesehener Ereignisse, wie z.B. Wechselkursänderungen, Ölzuschlägen bei Fähren, Kerosinzuschlägen bei Flugreisen oder Mehrwertsteueränderungen, vorbehalten.

3. Vertragliche Leistungen
(1) Die verabredeten Leistungen richten sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung in der Vertragsbestätigung durch NII.
(2) Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. NII übernimmt keine Gewähr für vom Kunden später gewünschte Änderungen.
(3) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem bestätigten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von NII nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, hat der Kunde hinzunehmen, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
NII ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder –Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei darüber hinaus gehenden notwendigen Änderungen hat der Kunde das Recht zur Stornierung oder Umbuchung.

4. Vertragliche Verpflichtungen/Rechte an Werbematerialien
(1) NII verpflichtet sich, die Reise zu organisieren und die Rechte und Interessen des Kunden bei der Vorbereitung, der Durchführung und der Abwicklung zu wahren. NII haftet für die Richtigkeit eigener Prospekte und für eine gewissenhafte Reisevorbereitung gemäß Ziff. 8 dieser Bedingungen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, das seinerseits Erforderliche zu tun, um die vertragsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Reise zu ermöglichen. Verletzt der Kunde diese Pflichten, so ist er NII gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Ebenso hat er ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters oder der Person, derer er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Werbematerialien von NII (insbesondere die Werbetexte) für gleiche oder ähnliche Reisen, die ohne NII durchgeführt werden, zu nutzen.

5. Rücktritt/Umbuchung durch Kunden
Stornierungs- und Rücktrittsrechte der Parteien bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl sind in der Auftragsbestätigung von NII geregelt. Für andere Fälle gelten folgende Stornierungsregelungen:
(1) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen.
(2) Im Falle eines Rücktritts hat NII Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und erfolgte Aufwendungen. Die Berechnung der Stornogebühren kann gemäß nachfolgender Regelung (3) erfolgen und richtet sich nach der Zeit, die zwischen Rücktrittserklärung und Reisebeginn liegt.
(3) Es gelten folgende allgemeine Stornogebühren:
– Bei Rücktritt bis einschließlich 45 Tage vor Reiseantritt: kostenlos
– Bei Rücktritt 44 bis 15 Tage vor Reiseantritt: 30% des gesamten Reisepreises;
– Bei Rücktritt 14 bis 8 Tage vor Reiseantritt: 50% des gesamten Reisepreises;
– Bei Rücktritt 7 Tage bis Reiseantritt: 100% des gesamten Reisepreises;
(4) Tritt der Kunde die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an (No Show), ist der gesamte Reisepreis ohne Abzug an NII zu zahlen. Ebenso wird der gesamte Reisepreis ab Reiseantritt berechnet, ohne Rücksicht auf einen eventuellen Abbruch der Reise.

6. Rücktritt bzw. Kündigung durch NII
Vor Reisebeginn kann NII vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde sich mit Zahlungen in Verzug befindet. Ein Rücktritt durch NII ist auch dann möglich, wenn sich der Kunde mit Zahlungen aus weiteren Verträgen in Verzug befindet. Die Stornogebühren werden im Falle berechtigten Rücktritts von NII gemäß Ziff. 5 (3) berechnet.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außer-gewöhnlicher Umstände
Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien oder Naturkatastrophen erheblich erschwert oder beeinträchtigt, so können sowohl NII als auch der Kunde vor Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann NII eine nach den Umständen angemessene Entschädigung für bereits erbrachte oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen entsprechend Ziff. 5 (3) verlangen.

8. Gewährleistung
(1) Im Rahmen der Schadensminderungspflicht ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich den Vertreter der NII oder, soweit ein solcher nicht anwesend ist, NII direkt von der Beanstandung in Kenntnis zu setzen. Gleichzeitig sind Beanstandungen beim Leistungsträger vorzutragen.
Weder der Vertreter der NII noch die einzelnen Leistungsträger haben Vollmacht von NII, Ansprüche anzuerkennen.
(2) Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden ist außerdem, dass dieser innerhalb einer Frist von einem Monat nach vereinbartem Rückkehrdatum seine Ansprüche schriftlich bei NII geltend macht.
(3) Gewährleistungsansprüche bei Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks und Ereignissen ähnlicher Art sind ausgeschlossen.
(4) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren zwölf Monate nach dem vereinbarten Rückkehrdatum.
(5) Werden die Leistungen von NII nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. NII kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß sie eine gleichwertige Ersatzleistung anbietet. Abhilfe kann verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
(6) Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistungen kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hat. Minderung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Reisemangel anzuzeigen.
(7) Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet NII nicht innerhalb angemessener Frist Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, NII erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von NII verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet in diesem Fall den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern die Leistungen für den Kunden objektiv von Interesse waren.
(8) Sofern NII einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Reisemangel führt, kann der Kunde Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, soweit Abhilfe fehlgeschlagen ist und die Voraussetzungen der Ziff. 8 (1) und (2) vorliegen. Die Haftung von NII ist auf die Höhe des Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden von NII weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.
(9) NII ist im übrigen bereit, die eigenen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Leistungsträger an den Kunden abzutreten, der auf Gewährleistungsansprüche und Schadensersatzansprüche gegenüber NII verzichtet.

9. Sonstiges
(1) Die Mindesteilnehmerzahl für die meisten angebotenen Reisen beträgt 25 Personen (falls im Bestätigungsformular nicht angegeben ist). Wenn der Kunde die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht und trotzdem die Reise durchführen will, wird eine Berechnung eines neuen Paketpreises mit den anwesenden Teilnehmern verwirklicht.
(2) Es wird einen Freiplatz je 25 Pax. im EZ zuerkannt. Auf jedem Fall gilt die Vereinbarung, die beim Angebot festgesetzt wird.

10. Versicherung
(1) Nord Italia Incoming Service hat folgende Versicherungspolicen abgeschlossen: Italiana Assicurazioni Policenummer: 2018/07/6137723